MKG-Praxis Am Stadthafen Schwerin

- Ihre Gesundheit liegt uns am Herzen


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Zahnerhaltung ist oberstes Ziel und meist auch möglich. Ist ein Zahn im sichtbaren Bereich gebrochen kann er zahnärztlich geklebt werden. Tiefere Brüche schienen wir. Ist der Zahn ganz raus sollte er richtig aufbewahrt werden und dann fachmännisch zurückgesteckt und geschient werden. Wenn alle Stricke reissen muss an die Entfernung und der Ersatz durch ein Sofort-Zahnimplantat gedacht werden.

Zahnverletzungen - Unfallchirurgie

Durch Sport, Unfälle und anderen Gegebenheiten kann es zu einem Zahnunfall kommen.
Mit einem Röntgenbild kann das Ausmaß der Verletzung abgeklärt werden.
Herausgeschlagene Zähne sollten sofort in Zahnrettungsboxen gelagert werden, damit diese Zähne wieder ordnungsgemäß zurückgesetzt werden können.

Zahnverletzungen lassen sich in drei Kategorien Unterteilen:

  • Zahnfrakturen - Bruch oberhalb des Zahnfleisches

Bei den Zahnfrakturen reicht die Breite von einfachen Schmelzsprüngen, die meist keiner Behandlung bedürfen, über unkomplizierte Frakturen die rein die Zahnhartsubstanz betreffen, bis hin zu komplizierten Zahnfrakturen die den Zahnnerven
(Pula) mit eröffnen.

Bei den unkomplizierten Frakturen reicht meist primär das abdecken mit einem Präparat zum Schutz der Zahnnerven. In einem zweiten Schritt kann der Zahnarzt mit Komposit oder ggf. einer Krone den Zahn versorgen.
Wenn das abgebrochene Fragment noch vorhanden ist, so kann es in manchen Fällen "angeklebt" werden. Ist jedoch der Zahnnerv mitbetroffen so kann dieser wenn die Öffnung klein ist und der Unfall noch nicht lange her auch abgedeckt werden und ausheilen. In den meisten Fällen ist aber eine Wurzelkanalbehandlung notwendig bei der, der Zahnnerv entfernt wird und der Zahn mit Wurzelfüllmaterial verschlossen wird. Auch hier übernimmt der Zahnarzt die Nachbehandlung.

  • Zahnfrakturen im Knochenbett - Bruch unterhalb des Zahnfleisches

Abhängig von der Lage der Fraktur und den Gegebenheiten ist abzuwägen ob der Zahn extrahiert werden muss oder wenn er zu erhalten ist, wird er für 2 - 4 Wochen geschient und regelmäßig die Vitalität des Zahnes überprüft und ggf. eine Wurzelkanalbehandlung durchgeführt werden.

  • Zahnlockerung - Lockerung bis vollständiges herauslösen aus dem Knochen

Bei der Zahnlockerung reicht die Bandbreite von der einfachen Stauchung des Zahnes im Knochenfach die meist keiner Therapie bedarf über Lockerungen und Verlagerungen der Zähne bis hin zum völligen herauslösen des Zahnes.
Bei Lockerungen und Verlagerung bringt man die Zähne zumeist wieder in die herkömmliche Position um sie dann für 2 - 4 Tage ruhig zustellen, dies geschieht über Draht-, Klebe- oder Kunststoffschienen. Ist der Zahn aus dem Knochenfach herausgelöst so kann man versuchen ihn wieder in sein Knochenbett einzusetzen und ihn dann ebenfalls schienen. Für den Erfolg ist es von großer Bedeutung wie lange der Unfall zurück liegt und wie der Zahn aufbewahrt wurde. Eine Replantation ist bis zu 48 Stunden möglich. Wichtig ist den Zahn flüssig aufzubewahren
(idealerweise in einer Zahnrettungsbox, im Notfall auch in Milch) und die Oberfläche nicht berühren.